Ingenieurbüro für Bauwesen und CAD Dipl.-Ing. Kurt Werdan
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Tragwerksplanung
Bauphysik
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Impressum

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Angaben gemäß TMG , RStV und DL-InfoV:

RundstempelDipl.- Ing. Kurt Werdan

Am Fuchsberg 26
69181 Leimen

Tel. 06224 - 950740
Fax 06224 - 950741

Nachweisberechtigte Person (St-0633) im Bereich der Standsicherheit nach § 18 LBOVVO BW

E-Mail: info@statik-werdan.de
Homepage: www.statik-werdan.de

USt-IdNr. gem. § 27a USt.-Gesetz: DE214120815

Angaben zur Berufshaftpflicht-Versicherung:
AIA AG, Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf
Geltungsraum der Versicherung: EU / EWR

Berufliche Vita

- 1970 Abitur am Helmholtz-Gymnasium Heidelberg, danach Studium des Bauingenieurwesens an der Universität Karlsruhe (jetzt KIT)
- Sommer/Herbst 1971 Baustellenpraktikum
- während des Studiums ab 1972 mehrjährige Tätigkeit als 
Werkstudent in verschiedenen Ingenieurbüros der Region - Erstellen von Bewehrungsplänen und Stahlbauzeichnungen
- 1977 Diplom-Bauingenieur
(KIT - Universität Karlsruhe)
Vertiefungsrichtung: "Konstruktiver Ingenieurbau": 
Baustatik - Stahlbetonbau - Stahlbau - Ingenieurholzbau / Diplomarbeit in Stahlbetonbau
- ab 1977 Tragwerksplanung und Bauphysik im Angestelltenverhältnis und freiberuflich
- 1978-1979 Referendariat, Abschluss "Assessor des Lehramts"
- 1980 bis 2013 Lehrer im beruflichen Schulwesen (zuletzt als Studiendirektor und stellv. Schulleiter)
- seit 1982 freiberufliche Nebentätigkeit als Statiker / Tragwerksplaner
-
seit 1983 EDV- und CAD-Erfahrung u.a. als Lehrgangsleiter und EDV-Netzadministrator, sowie Lehrtätigkeit an Techniker- und Meisterschulen im Bereich Bautechnik / Statik und EDV / CAD
- ab 1987 CAD-Software-Entwickung (www.bautab.de)
- ab 1988 Leitung von AutoCAD-Seminaren für Architekten, Bauingenieure, Bautechniker, Bauzeichner und Lehrer an beruflichen Schulen

- diverse Veröffentlichungen über Bauwesen und CAD: u.a. Mitarbeit am  Standardwerk "Bauzeichnen" ISBN 3-441-91142-3 Bildungsverlag EINS
- ab 2000 nebenberufliche Ingenieurtätigkeit für Bauwesen / Statik
- ab August 2013 Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik

Besuchen Sie bitte auch meine anderen Webseiten:

www.bautab.de/links
mit vielen aktuellen Links zu Architektur, Bautechnik und CAD im Bauwesen

www.cad-art.de
ansprechende technische Computergrafiken für Büro und Wohnung

www.werdan.eu
mit vielen interessanten Links zu Wissenschaft, Grenzwissenschaften, UFOs etc.


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Honorar und Stundensatz (AGB)

Architekten, Statiker und Fachplaner werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI) bezahlt. Die HOAI ist verbindliches Recht. Sie legte früher Mindesthonorare für Planer fest, die nur in Ausnahmefällen unterschritten werden durften. In der Praxis wurden jedoch bei der Tragwerksplanung für private Bauvorhaben meistens Pauschal-Honorare von ca. 30% der HOAI - Sätze ausgehandelt.

HOAI-Rechner Online

Mit Urteil vom 04.07.2019 hat der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit von Mindest- und Höchstsätzen in der HOAI aufgehoben. Das Tragwerksplaner - Honorar kann jetzt frei vereinbart werden, auch unterhalb der Mindestsätze.

Der Stundensatz für Büroleistungen und Baustellenbesuche beträgt laut Empfehlung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg 98,- € (116,62 € inkl. 19% MWSt). Fahrtzeiten werden zusätzlich mit dem halben Stundensatz berechnet. Fahrtkosten werden generell mit 0,50 € (0,60 € inkl. MWSt) pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.

Kostenvoranschläge werden nach abgeschätztem Zeitaufwand erstellt, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand. Der Zeitaufwand für Planungsänderungen wird ebenfalls mit diesem Stundensatz abgerechnet, dieser gilt bei Änderungsaufträgen automatisch als vereinbart. 

Die Leistungen werden in der Regel schriftlich vereinbart (E-Mail oder Ingenieurvertrag), aber auch z.B. bei einer vor-Ort-Beratung oder mündlichen Beauftragung zur Grundlagenermittlung, Vorplanung oder statischen Berechnung inkl. Ausführungszeichnungen kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag für diese Leistungen zustande. Das gilt auch für bautechnische  Beratungen per Telefon, Telefax oder E-Mail. Eine Verwendung von nicht bezahlten mündlich vereinbarten Planungs- oder Beratungsleistungen führt nach der einschlägigen Rechtsprechung automatisch zur einklagbaren Anwendbarkeit der vollen HOAI-Mindestsätze.

Zu den Kosten für Ingenieurleistungen kommen ggf. noch Kosten für Verbrauchsmaterialien (Großformatausdrucke von Plänen mit Versandkosten). Ein Energiebedarfsausweis  für ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostet Sie ab 300,- € (357,- € inkl. MWSt), für jede weitere Wohneinheit kommen 50,- € (59,50 € inkl. MWSt) dazu. Darunter kann man als ernst zu nehmender Architekt oder Ingenieur keinen qualifizierten Energiebedarfsausweis ausstellen. Im Internet erhalten Sie das Papier für 35,- Euro inkl. MWSt, die Aussagequalität ist dann entsprechend und als Grundlage für Modernisierungsempfehlungen ist es wertlos. Außerdem darf der Energieausweis nicht mit dem kostenlosen KLIBA-Gebäude-Wärmepass verwechselt werden.

Die Rechnungen für die erbrachten ingenieurtechnischen Leistungen werden in der Regel als Teilrechnungen jeweils unmittelbar nach Lieferung der entsprechenden Teilleistungen gestellt (Abschlagszahlungen). Bei der Erstellung der Bautechnischen Nachweise sind das die Module Vorermittlung und Positionspläne, Statische Berechnung mit Nachweisen des Brandschutzes für tragende Bauteile, Schallschutznachweise sowie die Ausführungszeichnungen (Schal- und Bewehrungspläne für die Stahlbetonbauteile, und ggf. Übersichts-, Detail- und Werkstattzeichnungen im Stahlbau und Holzbau). Hinzu kommen die Berechnungen zum Energiebedarfsausweis und evtl. Fachbauleitung (Bewehrungsabnahmen) sowie Mithilfe bei der Vergabe, z.B. Massenberechnungen. Für die Erbringung der weiteren Teilleistungen ist die fristgerechte Begleichung der vorherigenTeilhonorarforderungen zwingende Voraussetzung.

Werden Honorar-Rechnungen nicht fristgemäß bezahlt, erfolgt ein Mahnverfahren, wobei je Mahnung eine Mahngebühr von 5,- € erhoben wird. Falls das Mahnverfahren nicht zur Zahlung führt, müssen leider sofort Inkassomaßnahmen eingeleitet werden. Dann werden nicht die vereinbarten Entgelte maßgebend, sondern nach der einschlägigen Rechtsprechung die vollen HOAI-Mindestsätze. Sind alle Beitreibungsmaßnahmen erfolglos, mache ich vom Urheberrecht auf mein geistiges Eigentum Gebrauch und teile allen am Bau Beteiligten mit, dass meine Planungsleistungen mit sofortiger Wirkung zurückgezogen werden, jegliche Haftung meinerseits entfällt und und meine Berechungen und / oder Pläne fortan als nicht existent betrachtet werden müssen, mit allen Auswirkungen auf bereits erteilte behördliche Genehmigungen.

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Zitat

Die Statik ist nicht ein notwendiges Übel, sondern die Chance auf ein gelungenes Bauwerk! (Hahnkamp)

Dipl.-Ing. Kurt Werdan Tel. 06224-950740 Fax 06224-950741 | info@statik-werdan.de